Nachrichten rund um die Initiative

23. November 2020

Initiative-Expertin Yvonne Bachmann beantwortet exklusiv Fragen aus der Social Community

Yvonne Bachmann ist Rechtsanwältin beim Händlerbund und berät dort Händler in Rechtsfragen. Insbesondere im E-Commerce vertrauen die Einzelhändler auf die Expertise und die Empfehlung von Frau Bachmann. Als Expertin der Initiative für Gewerbevielfalt powered by Das Telefonbuch beantwortet sie im Folgenden ausgewählte Fragen, die auf der Facebookseite von Das Telefonbuch eingegangen sind.

Wie sieht die aktuelle rechtliche Situation von Gastronomen aus? Gerade diese Branche ist ja richtig gebeutelt worden.

Yvonne Bachmann: Besonders Gastronomen leiden unter dem erneuten Lockdown und sind nun auf das digitale Geschäft angewiesen. Bisher kannten Gastronomen sich im rechtlichen Sinne vor allem mit kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln aus. Zusätzlich müssen sie nun komplexe die Gesetzgebung im Fernabsatzgeschäft beachten – wie der Online-Verkauf rechtlich heißt.

Egal ob Restaurants und Gaststätten, Cafés und Bars oder Imbisse und Food-Trucks – sie alle versuchen auch während den Corona-Beschränkungen ihre Gäste weiterhin zu bewirten. Etwa die Hälfte (48 Prozent) hat vor Ausbruch der Corona-Pandemie zumindest selten per Anruf bei Lieferdiensten bestellt, 54 Prozent sind es seither, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Allerdings gelten für jede Essensbestellung, die ausschließlich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle eingeht, die Vorschriften wie für den E-Commerce. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kunde bestellt und die Ware lediglich im Gastrobetrieb abholt.

Gastronomen, die ihr Geschäftsmodell um den Lieferservice erweitern wollen, müssen daher notwendige Rechtstexte für einen Gastro-Lieferservice anführen:

  • AGB und Kundeninformationen
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  • Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen
  • Datenschutzerklärung

Der Händlerbund unterstützt Gastronomie-Betriebe und berät zu allen notwendigen Schritten und Entscheidungen, die zu berücksichtigen sind, wenn das Gastro-Business auf den Online-Verkauf verlagert werden soll.

Weiterhin gibt es nachfolgend weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen:

Welche Vorschriften muss ein Gastro-Lieferservice beachten?

Yvonne Bachmann: Findet der Kontakt mit den Kunden ausschließlich über Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle (z. B. Online-Shops, Lieferdienste) statt, sind die Vorschriften über den E-Commerce und Fernabsatzgeschäfte anwendbar. Diese beinhalten zahlreiche Informationspflichten, die dem Gast mangels persönlichen Kontakt ungefragt zu übermitteln sind.

Wer benötigt Rechtstexte für die Lieferung?

Yvonne Bachmann: Gastronomen, die einen Lieferservice in der nächsten Zeit dauerhaft und nicht nur zufällig und auf wenige Male beschränkt nutzen möchten, benötigen Rechtstexte für eine Lieferung von Essensbestellungen. Das können unter anderem sein:

  • Restaurants und Gaststätten
  • Cafés und Bars
  • Imbisse
  • Food-Trucks

soweit die Bestellungen über einen der nachfolgenden Kanäle eingehen:

  • Telefon
  • WhatsApp oder andere Nachrichtendienste
  • Direkt- und Privatnachrichten über Facebook und andere soziale Medien
  • E-Mail
  • Fax

Was sollten die AGB eines Lieferservices beinhalten?

Yvonne Bachmann: Die Rechtstexte sind für jedes Liefermodell unterschiedlich und müssen individuell erstellt werden. Pflicht sind jedoch folgende Klauseln:

  • Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
  • Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
  • Rechtswahl
  • Preise und Zahlungsmodalitäten (Zahlungsarten, Lieferkosten, Lieferfristen)
  • Hinweis zur alternativen Streitbeilegung

Gibt es rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Verpackung zu beachten?

Yvonne Bachmann: Abgesehen von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften müssen Gastronomen noch einmal prüfen, ob die die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.

Wer Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, § 9 Verpackungsgesetz. Gastronomen müssen sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register registrieren.

Was könnte von wem abgemahnt werden und welche Kosten drohen?

Yvonne Bachmann: In der E-Commerce-Branche hat sich vor vielen Jahren eine Abmahnindustrie entwickelt, in der sich Konkurrenten gegenseitig auf die Finger schauen. Fehlende Pflichtinformationen auf der Webseite bzw. in den Rechtstexten oder irreführende Werbeaussagen können die Gründe sein, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dabei entstehen schnell hohe Abmahnkosten im vierstelligen Bereich.

Welche Vorteile haben Betreiber eines Gastro- und Lieferservice beim Händlerbund?

Yvonne Bachmann: Der Händlerbund bietet eine umfassende Rechtsberatung rund um den Lieferservice und stellt außerdem alle benötigten Rechtstexte und Informationen zur Verfügung. Mit dem kostenlosen Updateservice bleiben diese auch stets auf dem aktuellen Stand.

Mehr dazu gibt’s hier.


Über uns:
Die Initiative für Gewerbevielfalt setzt sich für den lokalen Einzelhandel und inhabergeführte Kleingewerbe in Deutschlands Städten und Gemeinden ein.
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