Die Initiative für Gewerbevielfalt setzt sich
für eine differenzierte Gewerbestruktur in
Deutschlands Städten und Gemeinden ein.
Nachdem herkömmliche Stoffmasken ausgedient hatten und die Pflicht der FFP2-Masken bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Besuch in den nicht vom Lockdown betroffenen Läden ausgesprochen wurde, hat sich das „Toilettenpapier-Phänomen“ auch auf den Mund-Nasen-Schutz übertragen. Stellenweise waren diese innerhalb kürzester Zeit vergriffen oder sie wurden im Internet zu Wucherpreisen angeboten. Unsere E-Commerce-Expertin Yvonne Bachmann erläutert als Juristin beim Händlerbund, weshalb sich (Masken-) Händler damit sogar strafbar machen können.
Oberstes Gut ist die Gesundheit der Menschen. Jedoch steht der Preis für eine FFP2-Atemschutzmaske, die im Einkauf ein Pfennigartikel ist, und nun für zwei- bis dreistellige Beträge im Internet erhältlich ist, indiskutabel in keinem Verhältnis mehr. Dabei müssen sich die Anbieter bewusst sein, dass sie ggf. nicht nur ein Wuchergeschäft betreiben, sondern auch strafbar handeln. Hier sind zum einen die Plattform und Händler selbst im ersten Schritt in der Pflicht als auch die Strafverfolgungsbehörden gefragt.
Problematisch ist aber nicht nur die Knappheit der Masken. Vielmehr ist zu befürchten, dass FFP2-Masken, die den dringend benötigten Schutz nicht gewährleisten können, weil sie die notwendige Zertifizierung nicht vorweisen können, die neue Pflicht ad absurdum führen, die Träger sogar unbewusst einem Gesundheitsrisiko aussetzen und letztendlich dem fairen Wettbewerb schaden, weil Verbraucher in der aktuellen Not auf unseriöse Anbieter hereinfallen, die eine CE-Kennzeichnung nicht aufweisen oder in unlauterer Weise behaupten.
Was sind FFP2-Masken?
FFP2-Masken schützen deutlich besser als Stoffmasken und Gesichtsvisiere – sowohl einen selbst wie auch andere Menschen im Umfeld und müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole aus der Luft herausfiltern, sonst erhalten sie keine Zertifizierung.
Warum bekommen viele Gutscheine?
Zuletzt kam es durch die Verteilung von Berechtigungsscheinen bzw. Gutscheinen, die speziell für Ältere und chronisch kranke Menschen angedacht waren, eher zur Verwunderung in der Bevölkerung, weil auch junge Leute oder Eltern für ihre Kinder entsprechende Post bekamen und sich das nicht erklären konnten, wie u.a. swr.de berichtet. Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten der Krankenkasse eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei – daher kommt es also vor, dass auch jüngere Menschen entsprechende Gutscheine erhalten.
Eine Chance FÜR den Einzelhandel und GEGEN den harten Lockdown?
Auch wenn der E-Commerce und das Online-Geschäft boomt, je länger der Lockdown anhält, desto prekärer wird sich die Lage auf die Wirtschaft auswirken, da der stationäre Handel und Innenstädte besonders betroffen sind. Sollten die Fallzahlen mit der Pflichteinführung von FFP2-Masken und der voranschreitenden Impfung deutlich sinken, könnte dies auch zum Türöffner für bestimmte Wirtschaftszweige werden.
Über uns:
Die Initiative für Gewerbevielfalt setzt sich für den lokalen Einzelhandel und inhabergeführte Kleingewerbe in Deutschlands Städten und Gemeinden ein.
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