Die Initiative für Gewerbevielfalt setzt sich
für eine differenzierte Gewerbestruktur in
Deutschlands Städten und Gemeinden ein.
In Hessen gilt eine neue Corona-Schutzverordnung, die von der Landesregierung beschlossen wurde und im Netz auf heftige Kritik stößt. Mit der „2G-Option“ können sich fortan auch Supermärkte und Lebensmittelhändler dafür entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene einzulassen. Wird hier „eine rote Linie“ überschritten, indem die Grundversorgung nicht mehr für alle Menschen sichergestellt ist? Wir haben bei unserem Experten Prof. Dr. Heinemann nachgefragt und seine Einschätzung in Bezug auf den Handel eingeholt.
Ich begrüße, dass Einzelhändler in Hessen 2G anwenden dürfen, denn damit können sie auch ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern gerecht werden, die ja schutzlos den Impfverweigerern ausgesetzt sind. Sollten diese sich nicht bekehren lassen, ist allerdings damit zu rechnen, dass sie sich deswegen wohl letztendlich dem Online-Handel verstärkt zuwenden. Deswegen dürften wahrscheinlich dann doch nicht alle Händler 2G anwenden, was ja schließlich auch nicht Pflicht ist.
Über uns:
Die Initiative für Gewerbevielfalt setzt sich für den lokalen Einzelhandel und inhabergeführte Kleingewerbe in Deutschlands Städten und Gemeinden ein.
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